Stadt informiert zum Thema Überflutungsschutz

Ratingen. Nach Wochen der Trockenheit hat es in den vergangenen Tagen in vielen Teilen Deutschlands schwere Unwetter gegeben. Das ist nicht ungewöhnlich, denn der Frühsommer ist die Hauptsaison für Gewitter, im Extremfall verbunden mit so genanntem Katastrophenregen. Solche urbanen Sturzfluten, lokal begrenzte und außergewöhnlich starke Unwetter, bei denen in kürzester Zeit so viel Regen fällt wie sonst in Monaten, hat es in den vergangenen Jahren auch in Ratingen gegeben. Straßen standen unter Wasser, viele Keller liefen voll. Solche Schäden lassen sich nicht immer vermeiden, aber jeder Bürger kann doch einiges für seinen eigenen Schutz und für eine gute Absicherung tun.

Ein Problem von Katastrophenregen: Er lässt sich von den Wetterdiensten selbst kurzfristig kaum präzise vorhersagen. In einer Stadt kann es bei ein paar Tropfen bleiben, während in der Nachbarstadt die öffentlichen Abwasserkanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können. Wassermassen ergießen sich aus völlig überlasteten Dachrinnen und spritzen aus Regenfallrohren heraus. Grundstücke und öffentliche Straßen werden überflutet, das Wasser dringt schnell auch in Keller oder Tiefgaragen ein.

Denn bei einem echten Jahrhundertregen ist auch ein hervorragend ausgebautes Kanalnetz überlastet. Eine Dimensionierung, die jedem denkbaren Ereignis standhielte, würde jeden baulichen und wirtschaftlichen Maßstab sprengen.

Letztendlich handelt es sich bei den Katastrophenregen um höhere Gewalt. Eine Haftung der Stadt scheidet in diesen Fällen aus. Sollte es zu Schäden in Folge von Starkregenereignissen kommen, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. Die Stadt weist daher die Grundstückseigentümer bzw. die Mieter/Pächter darauf hin, dass ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch Katastrophenregen grundsätzlich möglich ist.

Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser abdeckt, sondern auch Schäden durch Wasser, das von außen in das Gebäude eindringt. Die Standard-Wohngebäudeversicherung berücksichtigt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden, und diese müssen in der Regel durch Zusatzmodule versichert werden (vgl. hierzu das Informationsblatt „Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV – www.gdv.de – Stichwort: Elementarschadensversicherung).

Zusätzlich kann der Grundstückseigentümer oder der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich.

Damit es erst gar nicht zu Schäden kommt, sollten Hauseigentümer wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Rückstau und Überflutung ergreifen. Eine bekannte Gefahrenstelle sind beispielsweise Sinkkastenabläufe in Kellern, die durch Rückstauschieber gesichert sein müssen, um im Ernstfall zu verhindern, dass Wassermassen von unten in den Keller gedrückt werden. Auch Gefällsituationen vor dem Haus können Gefahren bergen, denen mit bautechnischen Schutzmaßnahmen begegnet werden kann. Ausführliche Text- und Video-Informationen zum Thema Hochwasserschutz am Haus stellt die Stadt auf ihrer Homepage www.ratingen.de (in die Suchmaske das Stichwort „Überflutungsschutz“ oder „Rückstau“ eingeben) zur Verfügung.