Stadt Ratingen unterstützt Klage gegen CO-Pipeline weiter

Ratingen. Wie bereits nach dem OVG-Urteil vom 31. August 2020 angekündigt, unterstützt die Stadt Ratingen die Klagen gegen die CO-Pipeline der Firma Covestro (früher Bayer) weiter. Dies betrifft ganz aktuell die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Mit seinem Urteil vom August 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW eine solche Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung haben die privaten Kläger nun fristgerecht (und mit Unterstützung der Stadt Ratingen) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Bürgermeister Klaus Pesch hatte schon im September 2020 betont, dass man alle Erfolg versprechenden Rechtswege beschreiten werde, um die Inbetriebnahme der Rohrleitung doch noch zu verhindern. „Unsere Bedenken sind auch durch das Urteil des OVG nicht aus der Welt geschafft worden.“ Völlig ungelöst ist nach wie vor etwa die Problematik, dass die Feuerwehren in Ratingen und den anderen Städten, durch welche die Pipeline verlegt wurde, keine Möglichkeit sehen, die Bevölkerung zu schützen, wenn ein Störfall unter ungünstigen Wetterbedingungen auftritt. Eine solche Situation wäre nicht beherrschbar.

Aktueller Klagegegenstand war aber auch noch nicht der Betrieb der geplanten Pipeline zwischen den Chemie-Standorten Dormagen/Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen, ja noch nicht einmal eine Betriebsgenehmigung, sondern der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Dieser war – auch aufgrund früherer Urteile – in den vergangenen Jahren mehrmals und in wichtigen Punkten nachgebessert worden. Die in dem Planfeststellungsbeschluss definierten Auflagen zur Verlegung der Pipeline erschienen dem OVG nunmehr ausreichend. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob dieses Urteil endgültig ist.