Städtisches Förderprogramm für Einzelhandel und Gastronomie gut angelaufen

Ratingen. Das Infrastruktur-Förderprogramm der Stadt Ratingen ist gut angelaufen. Schon eine Woche, nachdem die Antragsformulare online waren, sind eine ganze Reihe von Anträgen im Amt für Finanzwirtschaft eingegangen. Allerdings sind viele davon nicht vollständig, was die Bearbeitung unnötig verzögert. Daher bittet Stadtkämmerer Martin Gentzsch alle Antragsteller: „Schicken Sie nach Möglichkeit nur vollständige Unterlagen!“

Was für die Antragstellung erforderlich ist, ist unter www.ratingen.de (im Corona-Infokasten auf der Startseite unter dem Stichwort “Städtisches Unterstützungsprogramm für Kleinbetriebe, Künstler und Vereine“) präzise ausgeführt.

Das Programm, das der Rat der Stadt im Mai beschlossen hat, ist in erster Linie darauf ausgerichtet, die attraktive Ratinger Infrastruktur zu erhalten, indem es insbesondere solche Geschäfte, Lokale und Dienstleister, Vereine und Kulturschaffende unterstützt, die in hohem Maße zum einzigartigen Flair und damit zur Lebensqualität in unserer Stadt beitragen. Bürgermeister Klaus Pesch und die Mehrheit der Fraktionen im Rat waren der Meinung: Es darf nicht sein, dass die Innenstadt und die Stadtteile wegen Corona veröden.

Das städtische Hilfsprogramm ruht auf drei Säulen.

1. Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen (jeweils 2.000 Euro in den Monaten Juli, August und September). Dafür müssen die Antragsteller allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten: Der Betrieb darf zum Beispiel eine bestimmte Größe nicht überschreiten (nicht mehr als 35 Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 28. Februar 2020) und er muss Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nachweisen.

2. Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebunden für Mietzahlungen, und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßnahmen für gebeutelte Geschäftsleute beteiligt.

3. Eine halbe Million Euro stellte der Rat darüber hinaus für darbende Ratinger Vereine zur Verfügung – als Sonderzuschuss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erheblichen Rückgang der Mitgliederbeiträge. Auch aus diesem Topf gibt es im Einzelfall maximal 6.000 Euro.