Unfrankierte Wahlscheinanträge führen zu Verzögerungen bei Zustellung der Briefwahlunterlagen

Ratingen. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nutzt, um Briefwahlunterlagen zu beantragen, sollte die Benachrichtigungskarte unbedingt in einem frankierten Briefumschlag an das städtische Wahlamt schicken. Sonst kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen.

Neben den Feldern auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die man ausfüllen bzw. ankreuzen muss, um Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist auch ein Hinweis abgedruckt, dass die Karte in einem frankierten Briefumschlag an das Wahlamt geschickt werden muss. Dennoch hat es offenkundig eine Reihe von Fällen gegeben, in denen die Karten ohne Umschlag und unfrankiert in die Briefkästen geworfen wurden. Ob solche Karten zugestellt werden, ist nicht sichergestellt. Und selbst wenn, kann es zu Verzögerungen kommen. Bekannt geworden sind Fälle, in denen die Deutsche Post solche Wahlbenachrichtigungskarten an das mit dem Versand der Karten beauftragte Unternehmen geschickt hat.

Der einfachste Weg, um Briefwahlunterlagen anzufordern, ist der Online-Dienst auf der Homepage der Stadt (www.ratingen.de) oder direkt über den nachfolgenden Link: https://infoservice.ratingen.de/IWS/start.do?mb=105158028. Ebenso möglich ist eine formlose E-Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums an buergerbuero@ratingen.de oder die persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro, Minoritenstraße 2-6 (Personalausweis nicht vergessen). Das Briefwahlbüro ist bis Freitag, 11. September, 18 Uhr geöffnet.