Weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Ratingen

Ratingen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Landesregierung NRW am Wochenende weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen, die auch in Ratingen umzusetzen sind (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_kontakt_reduzierende_massnahmen.pdf). Veranstaltungen dürfen nun grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden, es sei denn, sie sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Daseinsvorsorge erforderlich. Eine Reihe von Einrichtungen, in denen sich regelmäßig Menschen versammeln, auch private, sind zu schließen. Schließlich reduziert die Stadtverwaltung ihren Publikumsverkehr auf das unbedingt Notwendige. Gleichzeitig richtet die Stadt eine Hotline ein, unter der besonders durch die Situation betroffene Menschen – Senioren und gesundheitlich geschwächte Menschen – Hilfe anfordern können. Im Einzelnen:

Bürgerbüro

Ab sofort werden im Bürgerbüro ausschließlich Kundinnen und Kunden bedient, die zuvor online einen Termin vereinbart haben. Die Stadt Ratingen appelliert darüber hinaus dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, nur für unaufschiebbare Angelegenheiten ins Rathaus zu kommen und das Bürgerbüro frühestens zehn Minuten vor dem eigentlichen Termin zu betreten.

Standesamt

Nach heutigem Stand werden bereits terminierte Trauungen durchgeführt. Es wird aber dringend gebeten, die Zahl der Teilnehmer auf das Brautpaar, ggfs. dessen Kinder und Eltern sowie die Trauzeugen zu beschränken. Der öffentliche Zugang zum Standesamt wird eingeschränkt. Vorsprachen sind dann nur noch nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Das gilt auch für bereits bestehende Termine.

Verwaltung allgemein / Büchereien

Der Publikumsverkehr in allen Bereichen wird auf das absolut Notwendige heruntergefahren. Die Besucherinnen und Besucher werden dringend gebeten, mindestens zwei Meter Abstand zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu anderen Besuchern zu halten. Unter dieser Prämisse können vorerst auch das Medienzentrum und die Stadtteilbüchereien weiter geöffnet bleiben.

Schließungen

Bereits am Freitagabend hatte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Ratingen die Schließung zahlreicher Einrichtungen beschlossen: alle städtischen Sportstätten einschließlich der Eissporthalle, Angerbad, Allwetterbad Lintorf, alle städtischen Seniorentreffs, Jugendzentren und Clubs, städtische Musikschule, VHS.

Nach dem verschärften Erlass der Landesregierung von Sonntag, 15. März, müssen ab sofort weitere Einrichtungen geschlossen werden: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, Fitness-Studios und Saunen. Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe sind ab sofort verboten, für Sportvereine sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt das ab Dienstag, 17. März.

Restaurants und Gaststätten dürfen ebenso wie Bibliotheken offen bleiben, wenn sie Auflagen erfüllen wie: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.

Kinderbetreuung

Am Freitag hat die Landesregierung die Schließung von Schulen und Kitas bis zum 19. April verfügt. In Ratingen hat Bürgermeister Klaus Pesch gemeinsam mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen beschlossen, dass die Kita-Beiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum des Betreuungsverbots erstattet werden – außer natürlich, man gehört zu dem Kreis, der eine Notversorgung in Anspruch nehmen kann. Im Laufe des Wochenendes hat die Landesregierung genauer definiert, welchen Personengruppen die Notversorgung vorbehalten ist. Wenn ein alleinerziehendes Elternteil oder beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, können sie ihr Kind weiter betreuen lassen. Doch welche Berufe sind das?

Die Liste umfasst zehn Sektoren mit speziellen Aufgaben:

1. Sektor Energie

· Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

2. Sektor Wasser, Entsorgung

· Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene

· Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

5. Sektor Gesundheit

· insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

· insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

· Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

7. Sektor Transport und Verkehr

· insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

· Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

· Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien

· insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

· Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

· Gesetzgebung/Parlament

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

· Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Die Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers.
Die Stadt Ratingen stellt ein entsprechendes Formular auf ihrer Homepage zur Verfügung.
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster-vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf

Hilfe für Senioren

„In dieser Zeit müssen wir vor allem den besonders gefährdeten Menschen helfen, den Alten und gesundheitlich Geschwächten“, sagt Bürgermeister Klaus Pesch. Daher wird das Amt für Soziales Hilfen für Menschen, die sich nicht selbst helfen können, organisieren. Unter der Telefonnummer 02102/5505085 kann man sich melden, wenn man zur betroffenen Gruppe gehört und Versorgungsschwierigkeiten hat. Es wird jedoch darum gebeten, die Nummer nur in Anspruch zu nehmen, wenn es niemanden in der Familie, im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft gibt, der helfen könnte.

Die Auswirkungen des Corona-Virus machen auch vor dem Amt Kommunale Dienste nicht halt. Das Zentrale Materiallager in der Robert Zapp-Str. 3 in Ratingen-Tiefenbroich bleibt bis auf Weiteres für die Anlieferung von Abfällen geschlossen.

Auch bei den Bestattungen sind Einschränkungen leider nicht zu vermeiden. Trauerfeiern können in den Kapellen nicht mehr stattfinden. Der Publikumsverkehr zu der Friedhofsverwaltung, der Behälterverwaltung und der Abfallberatung wird eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nach Möglichkeit andere Kommunikationswege wie Telefon, Fax oder E-Mail zu nutzen. Bei zwingend erforderlichem persönlichen Besuch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.