Ratingen. Die NRW-Landesregierung wandelt die bisherige zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für geflüchtete Menschen in einem ehemaligen Hotel in Ratingen-Nord in eine Einrichtung für Asylgrenzverfahren um. Das teilte Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, am 9. Juni mit. Praktisch bedeutet das, dass dort voraussichtlich ab Anfang 2027 maximal 60 Personen für kurze Zeit untergebracht werden, während sie auf den Ausgang ihrer beschleunigten Asylverfahren warten. Die Kapazität der ZUE war bislang auf 300 bis 400 Personen ausgelegt.
Diese Maßnahme ist Teil der Reform der Gemeinsamen Europäischen Asylstrategie (GEAS), auf die sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2024 verständigt hatten. Derzeit wird die GEAS-Reform in den EU-Ländern, also auch in Deutschland, umgesetzt, unter anderem durch die Einführung so genannter Asylgrenzverfahren. Das bedeutet: Geflüchtete mit einer offensichtlich geringen Bleibeperspektive dürfen rechtlich gar nicht erst einreisen, sondern müssen in so genannten Einrichtungen für Asylgrenzverfahren auf den Abschluss ihrer Verfahren und ihre wahrscheinliche Rückführung warten. Die Aufenthaltsdauer in der Einrichtung soll maximal sechs Monate betragen, während dieser Zeit dürfen sie sich innerhalb der Einrichtung frei bewegen, diese aber nicht verlassen. Daher wird die Einrichtung in Breitscheid gesichert.
Das ehemalige Hotel Mercure an einer Stichstraße des Lintorfer Wegs am Kreuz Breitscheid eignet sich durch seine abgeschiedene Lage und seine Nähe zum Flughafen in besonderem Maße als Einrichtung für Asylgrenzverfahren. Dort werden ausschließlich Personen untergebracht, die an NRW-Flughäfen ankommen, und die Landesregierung geht davon aus, dass die deutliche Mehrheit von ihnen in Düsseldorf landet. Deshalb wird auch eine neue Einrichtung unmittelbar am Flughafen gebaut, die voraussichtlich Mitte 2028 in Betrieb gehen soll. Bis dahin dient das ehemalige Mercure-Hotel als Interimslösung.

