KREIS METTMANN. Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Mettmann können ab dem 1. April einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Kreis erhält aus dem Programm 49.000 Euro Fördermittel.
Mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro können Projekte oder Ideen gefördert werden, die passend zum Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Wichtig ist, dass mit den Projekten erst nach der Mittelbewilligung begonnen werden darf und dass sie bis zum Jahresende umgesetzt werden müssen.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente sind bei www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt.
Die Antragsunterlagen sind zunächst online auszufüllen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden (Anschrift: Kreis Mettmann, Büro des Landrats, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann).
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können 49 Projekte im Kreis gefördert werden. Antragsteller, die sich bereits im vergangenen Jahr beworben hatten und deren Maßnahmen etwa aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, werden ausdrücklich ermuntert, sich erneut zu bewerben.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es unter www.kreis-mettmann.de/2000×1000 und www.engagiert-in-nrw.de .