Abgesagte Veranstaltungen: KombiTickets gelten bei einer Verschiebung eines Events am neuen Datum

Rheinbahn AG: Die Ausbreitung des Coronavirus hat für viele abgesagte Veranstaltungen und Events gesorgt. Die damit verbundenen KombiTickets berechtigen bei einer abgesagten Veranstaltung nicht dazu, an dem Tag, der auf den Eintrittskarten steht, mit Bus und Bahn zu fahren.

Die KombiTickets sind an die Veranstaltung selbst gebunden und gelten somit nur dann, wenn sie tatsächlich ist, für die Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV. Wird eine Veranstaltung auf ein neues Datum verschoben und die ursprüngliche Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit, gilt das dazugehörige KombiTicket am neuen Datum für die Hin- und Rückfahrt zum Event – auch wenn auf der Eintrittskarte das ursprüngliche Datum steht.