Abschaffung/Reduzierung der Straßenbaubeiträge

Nach dem Vorbild in Bayern und Baden-Württemberg wird zurzeit seitens der Initiative „Straßenbauträge abschaffen“ unter Federführung des Bundes der Steuerzahler NRW die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW gefordert. Bis zum 11.01.2019 hatten sich 244.703 Menschen mit ihrer Unterschrift nicht nur dafür eingesetzt, den Straßenbaubeitrag abzuschaffen, sondern auch dafür, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Einnahmeausfälle der Kommunen kompensiert. Angesichts des aktuell gemeldeten Überschusses von 1,4 Milliarden Euro im Landeshaushalt könnte es sich das Land leisten, diesen kommunalen Einnahmeausfall von rund 120 Millionen Euro jährlich zu tragen.

Die Fraktion Bürger-Union unterstützt diese Initiative und spricht sich klar und deutlich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge aus. Zum einen ist nicht messbar, welchen wirtschaftlichen Vorteil die Anlieger vom Ausbau einer Straße haben, zum anderen wird ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.

Die Beitragsbelastungen sind für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch und können bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten. Die Fraktion der Bürger-Union vertritt die Auffassung, dass die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur alleinige allgemeine Aufgabe des Staates sein sollte.

Im September 2018 hatte NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) öffentlich die „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land“ gefordert. Gleichwohl wurde der Gesetzesentwurf der SPD Landtagsfraktion abgeschmettert. Das für die Volksinitiative notwendige Quorum von rund 66.000 Unterschriften (0,5 Prozent der Wahlberechtigten in NRW) war bereits nach wenigen Wochen erreicht, so dass sich der Landtag erneut mit dem Thema befassen muss. Dies wird in den kommenden Wochen der Fall sein. Die Fraktion der Bürger-Union fordert die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, sich für die Abschaffung des § 8 KAG NRW stark zu machen.

Der Ausgang der politischen Diskussion auf Landesebene ist ungewiss und soll nicht abgewartet werden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den betreffenden § 8 Kommunalabgabengesetz überhaupt reformieren wird. Die Resonanz der Initiative nimmt die Fraktion der Bürger-Union jedoch zum Anlass einen vermittelnden Weg und insbesondere jetzt bereits realisierbaren Weg vorzuschlagen.

Die aktuelle Rechtslage in Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Städte und Gemeinden dazu, einen Teil der Kosten für den öffentlichen Straßenbau auf die Anlieger der ausgebauten Straßen umzulegen. Die Städte und Gemeinden stützen sich hierbei auf die entsprechende Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, welche sich an der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung orientiert und entsprechende Korridore für eine prozentuale Beteiligung der Anlieger vorsieht. Bei einer Erneuerung einer Fahrbahn in Anliegerstraßen wurden beispielsweise zwischen 50 und 80 Prozent festgesetzt.

Die Stadt Ratingen reizt die Beteiligung der Anlieger an den Kosten ohne ersichtlichen Grund stark aus und beteiligt die Anlieger in einem solchen Fall mit 70%. Die direkt angrenzenden Städte des Kreises (Mettmann und Heiligenhaus) erheben hier – bei jeweils gleichen Breiten der Anlagen – niedrigere Beiträge.

Insgesamt belastet die Stadt Ratingen ihre Bürger ohne Grund mit Straßenbaubeiträgen, die sich nahe der Obergrenze dessen bewegen, was überhaupt verwaltungsrechtlich zulässig ist. Die Fraktion der Bürger-Union spricht sich für eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Ratingen (KAGStrBeitrSR) festgelegten Beitragshöhe aus.Bei der Fahrbahnsanierung einer Anliegerstraße wäre auf der Grundlage der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes beispielsweise eine Senkung von 70 % auf 50 %, bei Haupterschließungsstraßen von 50 % auf 30 % und bei Hauptverkehrsstraßen anstatt 25 auf nur 10 % möglich. Damit würden die Bürger erheblich entlastet werden.

Die Bürger-Union beantragt daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, in der

1. die satzungsgemäßen Straßenbaubeiträge jeweils an den untersten Grenzen der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ausgerichtet werden und

2. die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen Berücksichtigung finden.

3. Bis zur Satzungsänderung werden keine Rechnungen erstellt.