Armbändchen erleichtern 2G-Kontrollen im Einzelhandel

Ratingen. Mit einer Bändchen-Lösung werden die 2G-Kontrollen im Ratinger Einzelhandel deutlich erleichtert. Die Stadt Ratingen, die Ratingen Marketing GmbH (RMG) und die Einzelhandels-Werbegemeinschaften wollen mit der gemeinsamen Aktion dafür sorgen, dass nicht bei jedem Betreten eines Geschäftes oder des Weihnachtsmarktes der Impfnachweis und der Personalausweis kontrolliert werden müssen. Kundinnen und Kunden, die an diesem Tag bereits zuvor woanders kontrolliert worden sind und dort ein spezielles Armbändchen umgebunden bekommen haben, müssen dann nur noch dieses Armbändchen vorzeigen. Die Regelung gilt im Prinzip im gesamten Ratinger Einzelhandel; ob das Bändchen als 2G-Nachweis akzeptiert wird, entscheiden die jeweiligen Geschäftsinhaber.

Nach der neuen Coronaschutzverordnung gilt im Einzelhandel in NRW die 2G-Regel. Das heißt, dass nur Personen mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis Zutritt zu den Geschäften haben (ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel, Drogerien, Apotheken oder Blumengeschäfte). Die Ladeninhaber sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise lückenlos am Eingang zu kontrollieren.

Diese Armbändchen erleichtern die 2G-Kontrolle im Einzelhandel. Foto: Stadt Ratingen

Die Verordnung ermöglicht es aber auch, die Kontrolle zu erleichtern, indem zum Beispiel Bändchen ausgegeben werden, die nicht abgenommen und weitergegeben werden können, ohne dabei zerschnitten zu werden. „Die Kontrolle der Bändchen geht natürlich viel schneller, so dass sich keine Warteschlangen bilden“, sagt Leonhard Sibbing von der städtischen Wirtschaftsförderung.

Wichtig ist aber eine hohes Maß an Fälschungssicherheit. Daher wird für jeden Tag ein Bändchen mit einer bestimmten Farbe und einem bestimmten Design verwendet. „Wir haben alle Einzelhändler deutlich darauf hingewiesen, dass es strikt verboten ist, die Bändchen einfach so weiterzugeben, ohne sie fest ums Handgelenk zu legen“, sagt Sibbing. Denn sonst könnten sich ungeimpfte Personen mit Hilfe von Bändchen Zutritt zu Geschäften verschaffen. Um solchen Missbrauch möglichst auszuschließen, wird der Kommunale Ordnungsdienst weiterhin stichprobenartig den Immunitäts-Status von Geschäfts- und Weihnachtsmarktbesuchern kontrollieren.

Die städtische Wirtschaftsförderung hat zunächst alle Einzelhändler über die RMG und die Werbegemeinschaften angeschrieben. „Die Resonanz war sehr gut“, sagt Leonhard Sibbing. „Zum Start am 13. Dezember haben sich bereits 30 Einzelhandelsgeschäfte und der Weihnachtsmarkt bereit erklärt, die Bändchen auszugeben.“