Bund-Länder-Beschluss wird sofort umgesetzt – Quarantäne endet früher

KREIS METTMANN. Die neuen Quarantäneregeln laut Bund-Länder-Beschluss gelten ab sofort auch im Kreis Mettmann.

Wer als Geboosterter, frisch doppelt Geimpfter, geimpfter Genesener und frisch Genesener (Erkrankung/Impfung liegt weniger als drei Monate zurück) Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, muss demnach nicht mehr in Quarantäne.

Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen (ohne Test). Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Die Verkürzung der Quarantänezeit gilt auch für Personen, die sich derzeit bereits in Quarantäne bzw. Isolation befinden.

—- ANKLICKEN ZUM VERGRÖßERN —-