„Schottergartenverbot“ Mehr Klarheit für die klimaangepasste Gestaltung von Gärten
KREIS METTMANN. Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Novelle der Landesbauordnung NRW bringt erstmalig eine klare Definition für sogenannte „Schottergärten“ und schafft damit Klarheit für die klimaangepasste Gestaltung von Gärten. Bereits in der Vergangenheit […]
