Corona-Virus: 3G-Regel für Besucher in der Kreisverwaltung

KREIS METTMANN. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens gilt in der Kreisverwaltung ab sofort nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Besucher die 3G-Regel. Alle Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Getestete gilt, dass ein Test höchstens 24 Stunden alt sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.

„Wir haben uns in der Verwaltungskonferenz dazu entschieden, zum Schutz unserer Mitarbeiter die 3G-Regel in den Räumen der Kreisverwaltung einzuführen. Mittlerweile können viele Dienstleistungen auch bequem von zu Hause aus erledigt werden. Ich bitte die Bürger also vorab zu prüfen, ob ihr Anliegen nicht auch über andere Wege, sei es telefonisch, per E-Mail oder im Onlineformular erledigt werden kann. Wer unbedingt kommen muss, muss zwingend die 3G-Regel einhalten“, so Landrat Thomas Hendele.

Darüber hinaus muss weiterhin in allen Räumen der Kreisverwaltung eine medizinische oder FFP2-Maske getragen und ein Termin vorab vereinbart werden.