Effektive Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Umweltkriminalität

Düsseldorf. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend, um Umweltstraftaten zu bekämpfen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Unter diesem Aspekt hat diese Woche bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Austausch zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden stattgefunden, an dem erstmalig auch die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität in NRW (ZeUK) sowie die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK) des Landeskriminalamtes teilgenommen haben.

Der Runderlass des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern vom 23. Juli 2019 betont die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden. Regelmäßige Besprechungen sollen dazu dienen, Ermittlungen zu koordinieren, Erfahrungen auszutauschen und Phänomene der Umweltkriminalität zu erörtern. Dabei werden auch Aspekte des präventiven Umweltschutzes berücksichtigt.

Die neue Struktur, insbesondere die Einrichtung der ZeUK NRW und der Vernetzungsstelle beim Landeskriminalamt, markiert einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität. Diese Besprechung war daher von großer Bedeutung, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Verfolgung von Umweltdelikten zu erarbeiten und die Zusammenarbeit zu stärken.

Besprochen wurde u.a. eine effizientere Abstimmung und Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von Umweltverstößen, z.B. bei illegalen Einleitungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen oder im Bereich der Schifffahrt in den Rhein, illegalen Entsorgungen von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen in Düngemitteln und der Verfolgung von Straftaten in Bezug auf „fischereiliche“ Ausübungen.

Die Besprechung ist ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Umweltschutz- und Strafverfolgungsbehörden.