Fahrkosten zum Impfzentrum

Die AOK Rheinland/Hamburg erklärt den Service für Versicherte bei der An- und Abreise zum Corona-Impfzentrum.

Kreis Mettmann, 02.03.2021 – Wer bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert ist, kann sich in bestimmten Fällen die Fahrkosten erstatten lassen, die auf dem Weg zum Corona-Impfzentrum im Kreis Mettmann entstehen. Die AOK orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Bei einer Fahrt zum und vom nächstgelegenen Impfzentrum ist darauf zu achten, dass diese aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Beurteilung nimmt der behandelnde Arzt vor. Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben grundsätzlich alle Versicherten, die auch sonst einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme für eine ambulante Behandlung haben.

Allein aufgrund einer infrastrukturell ungünstigen Situation, wie z. B. einer schlechten Anbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz, kann leider kein Antrag genehmigt werden.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat bereits seit Beginn der Pandemie eine Versicherten-Hotline zum Corona-Virus eingerichtet. Unter der kostenfreien bundesweiten Servicenummer 0800 1 265 265 beantwortet ein 55-köpfiges Team aus Fachärzten und medizinisch ausgebildetem Fachpersonal alle Fragen rund um das Virus.