Gegenseitige Rücksichtnahme – ein Fremdwort?

Ratingen – Nicht nur in unserem alltäglichen Leben, insbesondere auch im Straßenverkehr ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unerlässlich. Diesen Grundsatz beachteten am gestrigen Dienstag (17. März 2020) weder ein Fahrradfahrer noch ein Fahrzeugführer auf der Straße Frommeskothen in Ratingen. Der Autofahrer hat nun mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Was war zuvor passiert?

Gegen 15:25 Uhr befuhr ein 53-jähriger Düsseldorfer mit seinem Fahrrad die Straße Frommeskothen in Ratingen-Ost. Auf beiden Seiten der Fahrbahn parkten Fahrzeuge, so dass die Fahrbahn verengt war. In Höhe der Haus-Nummer 2 kam dem Radfahrer ein Opel Astra entgegen, der – aus Sicht des 53-Jährigen – zu weit auf „seiner Seite“ der Fahrbahn fuhr. Der Radfahrer spuckte dem Astra auf die Windschutzscheibe und setzte seine Fahrt mit dem Rad fort.

Der Fahrzeugführer, ein 67-jähriger Ratinger, wendete daraufhin seinen Opel und fuhr zügig hinter dem Radfahrer her. Nach Zeugenangaben überholte der Astra-Fahrer den Düsseldorfer und seine ebenfalls mit dem Rad fahrende Begleiterin und stoppte deren Fahrt, indem er den Opel quer auf der Fahrbahn abstellte. Der Ratinger stieg aus seinem Auto und schubste den Fahrradfahrer, so dass dieser zu Boden fiel.

Der 53-Jährige Düsseldorfer verletzte sich hierbei leicht. Auch sein Fahrrad wurde durch den Sturz beschädigt.

Gegen den 67-jährigen Ratinger wurde durch die hinzugezogenen Polizeibeamten ein Strafverfahren, unter anderem wegen Nötigung und Körperverletzung, eingeleitet. Da es sich in diesem besonderen Fall um ein sogenanntes „Aggressionsdelikt im Straßenverkehr“ handelt, besteht neben der strafrechtlichen Sanktionierung auch die Möglichkeit des Führerscheinentzugs. Dies kann im Übrigen auch für den Fahrradfahrer gelten, da auch das Verhalten seitens des Düsseldorfers auf eine strafbare Handlung derzeit noch geprüft wird.