Geschlossener Widerstand gegen Bau der CO-Pipeline

Am 31. August wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der umstrittenen CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen, die unter anderem durch Ratinger Gebiet führt, ab. Zum Zeitpunkt der Ratssitzung war das Urteil also noch nicht gefällt, aber absehbar. Auf Einladung des Rates berichtete der Rechtsanwalt Dr. Jochen Heide, der einen der Kläger gegen die Pipeline vertritt, vom Verlauf der Verhandlungen. Die Stadt Ratingen war insofern in das Verfahren involviert, als sie einen der privaten Kläger unterstützt.

In beiden entscheidenden Punkten konnte Heide dem Rat keine Hoffnung machen, dass die Klagen gegen die Pipeline erneut erfolgreich sein würden. Der Senat habe erstens deutlich gemacht, dass er das zugrundeliegende Rohrleitungsgesetz, das die Enteignung von Grundstücken, die für die Pipeline benötigt wurden, nicht mehr für verfassungswidrig hält. Das war vor sechs Jahren noch anders gewesen. Da hatte das OVG die Enteignungen noch als verfassungswidrig eingeschätzt, da die Pipeline überwiegend privat- und nicht gemeinnützig sei. Die Sache wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das sich dieser Einschätzung jedoch nicht anschloss. Insofern revidierte das OVG seine Einschätzung von 2014. Die ebenfalls früher monierten technischen Sicherheitsmängel seien nach mehreren Nachbesserungen nicht mehr gegeben.

Der Rat der Stadt fasste keinen Beschluss, ließ aber deutlich erkennen, dass man auch nach dem Urteil den Betrieb der CO-Pipeline nicht kampflos hinnehmen werde. Bürgermeister Klaus Pesch sagte in seiner Stellungnahme zum Urteil: „Völlig ungelöst ist etwa die Problematik, dass die Feuerwehren in Ratingen und den anderen Städten, durch welche die Pipeline verlegt wurde, keine Möglichkeit sehen, die Bevölkerung zu schützen, wenn ein Störfall unter ungünstigen Wetterbedingungen auftritt. Eine solche Situation wäre nicht beherrschbar. Allein schon deshalb darf diese Rohrleitung nicht in Betrieb gehen.“