Grillverbot und liegengelassene Grillabfälle am Grünen See

Ratingen. Am Pfingstsonntag ist es am Grünen See zu einem schweren Grillunfall mit flüssigem Grillanzünder gekommen, bei dem drei Personen schwere Verletzungen erlitten haben. Diesen Vorfall nimmt die Verwaltung zum Anlass, um auf das bestehende Grillverbot am Grünen See und in allen öffentlichen Grünanlagen hinzuweisen.

Offene Feuerstelle am Grünen See.

Muss die Stadt Ratingen härter durchgreifen?

In den Sommermonaten gehen beim Ordnungsamt immer wieder Beschwerden über Wildgriller am Grünen See ein. Als besonders störend werden die starke Rauchentwicklung, Beschädigungen der Rasenflächen durch Lagerfeuer, achtlos liegengelassene Essenreste und Grillabfälle sowie Lärmbelästigung durch laute Musik empfunden. Hinzu kommt, dass mit steigenden Temperaturen und längeren Trockenphasen wieder erhöhte Brandgefahr für Grünanlagen, Felder und Wälder herrscht. Und obwohl bereits seit einigen Jahren an den Zugängen zum Grünen See gut sichtbare Schilder darauf hinweisen, dass offenes Feuer und Grillen verboten sind, kommt es immer wieder zu Verstößen.

Müll am Grünen See in Ratingen.

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ratingen kontrolliert das Grillverbot regelmäßig und kann Verstöße auch mit Verwarn- oder Bußgeldern ahnden. „Ein wichtiges Ziel des Ordnungsamtes ist es, den Menschen ihr eigenes Verhalten vor Augen zu führen. Die meisten Besucher sind auch verständnisvoll und einsichtig, insbesondere wenn sie auf die Gefahren eines Brandes und die Zerstörung der schönen Natur am Grünen See durch offenes Feuer hingewiesen wurden“, erklärt Ordnungsdezernent Harald Flip und ergänzt: „Wir werden besonders bei sommerlichem Wetter die Kontrollen fortsetzen, allerdings kann natürlich der KOD aufgrund seiner zahlreichen anderen wichtigen Aufgaben nicht rund um die Uhr vor Ort sein.“

Ein trauriges Bild am Grünen See in Ratingen.

Aber auch im privaten Bereich lauern Gefahren beim Grillen. Die Feuerwehr gibt ein paar Tipps:

• Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.

• Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!

• Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.

• Grill stets beaufsichtigen.

• Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – auf Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern achten!

• Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.

• Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.

• Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.

• Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig ausgekühlt ist.

• Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!

• Wer an einem Strand grillt: Heiße Glut nie im Sand vergraben – die Kohle bleibt noch tagelang glühend heiß! Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen.

• Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!