Grüne Versicherungskennzeichen ab dem 01. März 2022

Kreis Mettmann – Heute um 24.00 Uhr, endete das aktuell noch andauernde Versicherungsjahr für alle motorisierten Fahrzeuge mit geringer Leistung, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern auch alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren. Genauso betroffen sind Quads, Segways, Trikes und Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor, Elektro-Roller mit Betriebserlaubnis, motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse.

— Versicherungspflicht im öffentlichen Straßenverkehr —

Für die Teilnahme all dieser Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber neben einer Betriebserlaubnis zwingend auch eine gültige Haftpflicht-Versicherung vor. Als sichtbarer Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes dient das am Fahrzeug fest anzubringende Versicherungskennzeichen, das mit Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahres – es beginnt immer am 01. März um 00.00 Uhr und dauert genau ein Jahr – zur besseren Unterscheidung eine neue Farbkennung erhält. Diese Farbkennung wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. So lässt sich auch von weitem schnell erkennen, ob zum Beispiel ein Roller oder Moped mit gültigem Versicherungskennzeichen unterwegs ist. Das neue Versicherungskennzeichen ab dem 01. März 2022 ist grün – ab März 2023 ist die Farbe Schwarz gültig, ab März 2024 wieder Blau.

— Neuer Versicherungsvertrag und Kennzeichenwechsel —

Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 01. März 2022 benötigen alle oben genannten Fahrzeuge eine neue Haftpflicht-Versicherung mit dem ab diesem Tag gültigen grünen Versicherungskennzeichen. Die zuvor blauen Kennzeichen verlieren am 28. Februar 2022, 24.00 Uhr, ihre Gültigkeit.

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