Mit staatlicher Unterstützung ins klimafreundliche Eigenheim

KREIS METTMANN. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen stehen bei der Finanzierung von eigenem Wohnraum oft vor einer enormen Herausforderung. Um Familien dabei finanziell zu unterstützen und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern, hat die Bundesregierung zwei Förderprogramme ins Leben gerufen. „Als Klimaschutzbeauftragte möchte ich Familien ermutigen, von diesen neuen Förderprogrammen Gebrauch zu machen, um einerseits durch die guten Kreditkonditionen Geld zu sparen und andererseits mehr Häuser klimafreundlich zu bauen oder zu sanieren. Eine nachhaltige Bauweise reduziert nicht nur die Kosten im langfristigen Betrieb, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so Helena Lohneis vom Kreis Mettmann.

Das Bundesbauministerium startete am 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Dieses Programm bietet zinsverbilligte Darlehen als Unterstützung für Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen wollen. Die Einkommensgrenzen für die Förderung des klimafreundlichen Neubaus oder Ersterwerbs erhöhen sich seit dem 16. Oktober 2023 um 30.000 Euro auf 90.000 Euro brutto im Jahr bei einem Kind. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Dadurch erhalten berechtigte Familien eine Unterstützung bei den Baukosten und können durch die zinsverbilligten Kredite bis zu 30.000 Euro einsparen (bei Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses). Für das Jahr 2023 stellt der Bund dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, werden nur Neubauten gefördert, die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, einen geringen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus aufweisen (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium) und die nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.

Zusätzlich führt die Bundesregierung das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für die Jahre 2024 und 2025 ein. Dieses Programm zielt darauf ab, Familien beim Kauf bereits bestehender, insbesondere sanierungsbedürftiger Immobilien zu unterstützen. Allerdings sind an dieses Förderprogramm Sanierungsauflagen gekoppelt: Familien, die einen Altbau kaufen, müssen diesen nach den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sanieren. Das beinhaltet beispielsweise die Gebäudedämmung oder den Einbau effizienter Heizungen. Hier kann eine Energieberatung sinnvoll sein, um den Sanierungsbedarf, die erwarteten Kosten und mögliche Fördermittel zu ermitteln und diese in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festzuhalten. Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird mit 80 Prozent bezuschusst und erhöht zudem die Förderung für einzelne, definierte Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Weitere Einzelheiten des Programms werden derzeit noch festgelegt.

Weitere Informationen über Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und zu weiteren Themen finden sich unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann .

Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.