SPD macht sich Sorgen um Bildungsgerechtigkeit in Zeiten von Corona

Durch die nunmehr über ein Jahr andauernde Corona-Pandemie mit ihren zum Teil gravierenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat sich die Bildungsungleichheit noch weiter verstärkt und mehr und mehr Kinder werden ihre Bildungsziele nicht erreichen können. Die Nachfrage nach Nachhilfe steigt wie auch die Kosten dafür.

„Es ist die feste Überzeugung der SPD, dass hier gegenzusteuern und bestmögliche Bildungschancen für alle zu bieten, Aufgabe aller Ebenen des Staates ist“, sagt dazu Christian Wiglow, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Daher beantragt die SPD-Fraktion zur Tagesordnung des nächsten Schulausschusses den Tagesordnungspunkt „Sachstand Umsetzung Förderangebote für Schülerinnen und Schüler wegen der Corona-Pandemie; hier insbesondere Landesförderung „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten in den Schulferien bittet die SPD um einen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umsetzungs- und Planungsstand, ergänzend zum laufenden Schulbetrieb. In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, wie die Angebote nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eingesetzt werden, um pandemiebedingte Lernrückstände zu kompensieren.

Das Schulministerium NRW hat am 09.03.2021 die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote will das Land NRW die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler ausgleichen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert:

Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten hat das Schulministerium die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ flexibilisiert: Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.

Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.

Zuwendungsempfänger sind die Schulträger (Kommunen in der Regel), ein Eigenanteil von 20% ist zu erbringen – siehe auch die Zuwendungsrichtlinien:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.