Stadt fördert Austausch von Haushalts-Großgeräten

Ratingen. In Zeiten hoher Inflation sowie steigender Energie- und Heizkosten entlastet die Stadt einkommensschwache Haushalte in Ratingen und fördert den Austausch von Haushalts-Großgeräten. Das Programm startet am 1. August und sieht eine 90-prozentige Übernahme der Anschaffungskosten für den Kauf eines energiesparsamen Neugerätes vor. Das Amt für Soziales, Wohnen und Integration koordiniert diese Einzelfallhilfe in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), finanziert wird die Unterstützung aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW.

Menschen mit geringen Einkünften sind besonders stark von den allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffen. „Der Austausch von Altgeräten mit hohem Energieverbrauch gegen sparsame Neugeräte reduziert dauerhaft die individuellen Energiekosten und trägt damit zu einer Entlastung der Haushalte bei“, sagt Sozialdezernent Harald Filip. Zugleich erfolgt durch den geringeren Energieverbrauch ein Beitrag zum Klimaschutz.

Anspruchsberechtigt sind Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit Wohnsitz in Ratingen sowie Inhaber eines gültigen Ratinger Sozialpasses. Den Sozialpass erhalten auf Antrag alle Personen, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten. Aber auch Personen, deren Einkommen nicht mehr als zehn Prozent höher ist als das Einkommen der genannten Leistungen, können den Sozialpass erhalten.

Für einen Austausch kommen ausschließlich folgende Haushalts-Großgeräte in Frage: Elektro-Herde mit Backofen, Waschmaschinen sowie Kühlschränke, Gefrierschränke und Kühl-Gefrierkombinationen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Entsorgung eines bis dahin genutzten Altgerätes und die Anschaffung eines Neugerätes, welches mindestens der Energieeffizienzklasse A, bei Kühl- und Gefriergeräten D (Energieeffizienz-Label der EU) entspricht. Dabei gilt, dass pro Haushaltsgemeinschaft nur eine Person anspruchsberechtigt ist und nur der Austausch eines Gerätes bezuschusst wird. Zugleich muss ein Nachweis über die gleichzeitige Entsorgung des bis dahin genutzten Altgerätes erbracht werden.

Die Stadt Ratingen hat mit dem Sozialdienst katholischer Frauen einen engagierten Kooperationspartner für die Umsetzung des Programms gefunden. Ausschließlich dort können auch die Anträge auf Förderung des Geräteaustausches gestellt werden.

„Wir werden unser Beratungsangebot für die berechtigte Zielgruppe ausweiten und individuell beraten. Zudem unterstützen wir die Antragsteller bei der Geräteneuanschaffung und beim Austausch des Altgerätes“, erklärt SkF-Geschäftsführerin Melanie Reinschmidt.

Eine Antragstellung ist vor Vertragsabschluss zwingend erforderlich. Die Terminvergabe zur Antragstellung und Beratung zum Austauschprogramm erfolgt ab 1. August telefonisch immer mittwochs von 12 bis 14 Uhr unter der Rufnummer 02102 7116904.

Sind alle Formalitäten erledigt, erhält die anspruchsberechtigte Person für den Kauf eines Neugerätes eine verbindliche schriftliche Zusage. Dabei muss vorab genau bestimmt werden, welches Geräte ausgetauscht werden soll. Nach dem Kauf müssen Nachweise über den Austausch des Gerätes, die Entsorgung des Altgerätes sowie die Zahlung des Eigenanteils vorgelegt werden, dann erfolgt durch den SkF die zugesagte Unterstützungsleistung durch eine Zahlung direkt an den Lieferanten. Eine Auszahlung an den Berechtigten ist nicht vorgesehen.

Das Programm endet am 31. Dezember 2023. Bis dahin muss die Umtauschaktion abgeschlossen sein.