Stadt stellt Online-Formular zur Anmeldung privater Feiern bereit

Ratingen. Seit der letzten Anpassung der NRW-Coronaschutzverordnung müssen private Feiern, die außerhalb der eigenen vier Wände stattfinden und an denen mindestens 50 Personen teilnehmen, drei Tage vor dem Veranstaltungsdatum dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Um diesen Vorgang zu erleichtern, hat die Ratinger Stadtverwaltung ein Online-Formular auf ihre Internetseite gestellt (https://www.stadt-ratingen.de/buergerservice/buergerinfo/formulare/32/private_feier.php).

Familienfeiern, auf denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, spielen im aktuellen Infektionsgeschehen eine große Rolle. Immer wieder gab es auffällige Covid-19-Ausbrüche nach solchen Veranstaltungen. Daher sind ihnen seit Beginn der Pandemie Grenzen gesetzt. Sie dürfen zum einen nur aus herausragendem Anlass stattfinden (zum Beispiel Jubiläum, Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Schulabschluss…) und sind zum anderen auf eine maximale Teilnehmerzahl von 150 Personen begrenzt. (Diese Zahl sinkt sogar, wenn in dem entsprechenden Kreis ein stärkeres Infektionsgeschehen registriert wird: ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf maximal 50 Teilnehmer, ab einer Inzidenz von 50 sogar auf 25 Teilnehmer.)

Um die Rückverfolgbarkeit bei einem etwaigen Ausbruch zu verbessern, müssen seit dem 1. Oktober größere Feiern nun auch angemeldet werden, zumindest dann, wenn sie außerhalb des privaten Bereichs stattfinden und wenn mindestens 50 Personen teilnehmen. Diese Anmeldung muss spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstermin beim zuständigen Ordnungsamt eingehen. Eine Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich.

Am einfachsten meldet man seine Feier – sofern sie in Ratingen stattfindet – über das Online-Formular auf www.ratingen.de an. Eine formlose E-Mail an ordnungsamt@ratingen.de reicht jedoch auch. Folgende Angaben sind zwingend: Vor- und Zuname sowie vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters, Zahl der Teilnehmer an der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung mit vollständiger Anschrift, Zeitpunkt der Feier mit Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende).

Gemäß § 2a Coronaschutzverordnung muss der Veranstalter auch eine Teilnehmerliste führen, diese an Ort und Stelle ständig aktualisieren und die Daten vier Wochen lang aufbewahren. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen natürlich beachtet werden. Die zuständige Behörde kann die Einhaltung der Vorgaben jederzeit überprüfen und die Veranstaltung bei Verstoß gegebenenfalls abbrechen. Die zugrundeliegende Regelung zu den privaten Feiern findet sich in § 13, Abs. 5 Coronaschutzverordnung.