Stadtwerke Ratingen informieren zu Preisbremsen

Ratingen. Seit dem 1. März 2023 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Die meisten Stromkund*innen der Stadtwerke Ratingen sind hiervon nicht betroffen. Denn durch eine langfristige Beschaffungsstrategie können die Stadtwerke Ratingen ihren Kund*innen im Durchschnitt günstige und faire Strompreise anbieten, die unter der für Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh gültigen Preisgrenze von 40ct/kWh liegen. Erst oberhalb der 40ct/kWh greift die Preisbremse. Die Beschaffungs- und Marktpreise lagen im vergangenem Jahr beträchtlich darüber.

„Wir setzen auf eine langfristige Einkaufspolitik. Diese ermöglicht es uns, wesentlich konstanter und unabhängig von spontanen Preisschwankungen agieren zu können. Unter anderem hat es uns diese Einkaufspolitik ermöglicht, in Zeiten extrem hoher Einkaufspreise, zum Teil erheblich über der 40ct-Marke, unsere Endpreise deutlich unter dem Marktniveau halten zu können“, erläutert Stadtwerke Geschäftsführer Marc Bunse.

Den großen Vorteil einer langfristigen Einkaufspolitik konnte man im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen deutlich sehen: Während andere Energieversorger reihenweise vom Markt verschwanden, konnten die Stadtwerke ihre Kund*innen mit im Verhältnis zum Markt und anderen Anbietern moderaten Preisanpassungen und fairen Konditionen weiterhin zuverlässig beliefern.

Aufgrund des generell höheren Marktpreisniveaus werden damit hauptsächlich Gas- und Wärmekund*innen auf die Preisbremse zurückgreifen. Dennoch sind auch hier die Ratinger Preise im Marktvergleich sehr gut.

Informationsschreiben zu den Preisbremsen

Zusammen mit ihrem Softwarehersteller arbeiten die Stadtwerke mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen sowie der damit verbundenen Erstellung der Informationsschreiben über die individuellen Entlastungskontingente an anspruchsberechtigte Strom-, Gas- und Wärmekund*innen. Hierfür hatte der Gesetzgeber den Mitteilungstermin zum 1. März 2023 bestimmt. Die Stadtwerke teilen mit, dass sich der Versand dieser Anschreiben aufgrund noch ausstehender Tests verzögern wird und nun sukzessive im Rahmen des Monats März 2023 erfolgt. Kund*innen entsteht hieraus kein Nachteil, wie der lokale Energieversorger mitteilt. „Wir erheben unsere Abschläge erst Ende des Monats und werden allen berechtigten Kund*innen die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen und dann Kund*innen auch entsprechend die Abschläge für Januar und Februar 2023 verrechnen“, erläutert Stadtwerke Vertriebsleiter Frank Schlosser.

„Wir bitten unsere Kund*innen in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass aufgrund der verfügbaren Ressourcen die Erreichbarkeit telefonisch sowie persönlich in unserem Heimat.Kontor aktuell nur sehr eingeschränkt möglich ist. Wir wollen allen berechtigten Kund*innen die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen“, so Frank Schlosser weiter. In diesen Zusammenhang brauchen sich auch diejenigen Kund*innen keine Sorgen machen, die ihren Vertrag zurückgeschickt und noch keine Rückmeldung erhalten haben. Die Vertragsbestätigungen werden sobald wie möglich versendet.

Umfassende Informationen zur Umsetzung der Preisbremsen finden interessierte Kund*innen unter stadtwerke-ratingen.de.