Städtisches Corona-Hilfsprogramm auf April und Mai verlängert

Ratingen. Das städtische Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Kulturschaffende und Vereine wurde erneut weiterentwickelt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss stellvertretend für den Rat der Stadt, dass auch die Monate April und Mai 2021 für den Nachweis von Pandemie-bedingten Umsatzeinbrüchen anerkannt werden. Außerdem wurde eine Härtefallregelung für betriebliche Neueröffnungen zwischen 1. Mai 2020 und 30. April 2021 eingeführt.

Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Rat ein städtisches Hilfsprogramm mit einem Volumen von mehr als sechs Millionen Euro aufgelegt. Gefördert werden ortsansässige, inhabergeführte Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe, Selbständige, private Schulen, Künstlerinnen und Künstler sowie Vereine, und zwar mit dem Ziel, die Angebotsvielfalt, die Versorgungssicherheit, Gesundheit, Bildung und das kulturelle Leben in Ratingen aufrechtzuerhalten.

Mit Beschluss vom 23. Februar 2021 legte der Rat das Hilfsprogramm neu auf und entwickelte es weiter. Unter anderem wurde die maximale Zuschusshöhe für Betriebe von 6.000 auf 9.000 Euro erhöht (jeweils 3.000 Euro für maximal drei Monate). Antragsberechtigt waren Betriebe, die in den Monaten Januar bis März 2021 Pandemie-bedingte Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe erlitten hatten, auch dann, wenn sie bereits 2020 Zuschüsse aus dem städtischen Corona-Hilfsprogramm in Anspruch genommen hatten. Die städtischen Zuschüsse werden unabhängig von und somit zusätzlich zu Hilfszahlungen des Bundes gewährt.

Seit der Neuauflage im Februar 2021 wurden 180 Anträge gestellt. 131 davon, also fast drei Viertel, sind bereits beschieden, 49 Fälle befinden sich in der abschließenden Bearbeitung. Stadtkämmerer Martin Gentzsch: „Bürgermeister Klaus Pesch und ich sind den Kolleginnen und Kollegen in dem speziell dafür gebildeten Team sehr dankbar für die zügige Bearbeitung der Anträge.“

Da der Lockdown auch über den März hinaus anhielt, beschloss der Hauptausschuss nun, dass auch die Monate April und Mai 2021 für die Darstellung von Umsatzeinbrüchen im Vergleich zu 2020 oder 2019 herangezogen werden können. Auch Betriebe, die auf Basis der Monate Januar, Februar oder März 2021 bereits einen Zuschuss erhalten haben, der aber geringer war als der Maximalbetrag von 9.000 Euro, können unter Berücksichtigung von Erlöseinbrüchen im April oder Mai 2021 einen Ergänzungsantrag stellen. Diese Betriebe werden dann von der Verwaltung kontaktiert.

Ganz neu ist eine Härtefallregelung für junge Betriebe. Wenn diese in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 eröffnet wurden und nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können sie einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro beantragen.

An der Antragsfrist hat sich nichts geändert. Sie läuft bis zum 30. Juni 2021.

Die neuen Formulare sind jetzt online und können unter https://www.stadt-ratingen.de/cw2021.php heruntergeladen werden.