Planfeststellungsverfahren eröffnet – Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Hösel

Ratingen Hösel. Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), plant den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Hösel an der A3 im Abschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Breitscheid und Ratingen-Ost in Fahrtrichtung Oberhausen. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) hat nun das Planfeststellungsverfahren dafür eröffnet.

Vorhaben

Die DEGES betreut den Um- bzw. Ausbau der Tank- und Rastanlage Hösel, die innerhalb des Gebietes der Stadt Ratingen im Kreis Mettmann gelegen ist und westlich an den Ortsteil Hösel angrenzt. Die bestehende Rastanlage, namentlich die vorhandenen Lkw- und Pkw-Parkplätze, soll umgebaut und erweitert werden. Davon umfasst sind u.a. der Bau von Fahrgassen, Stellplätzen, Entwässerungseinrichtungen, Geländemodellierungen sowie die Herstellung von landespflegerischen Maßnahmen.

Die Anzahl der Pkw-Stellplätze soll von 36 auf 103 sowie die der Lkw-Stellflächen von 39 auf 103 erhöht werden. Zudem sind 4 neue Bus-Stellflächen und ein Parkstreifen für Großraum- und Schwerverkehrtransporte auf 150 Metern Länge geplant.

Auslegung

Die Planunterlagen werden vom 7. März bis einschließlich 6. April 2023 in den Diensträumen der

Stadt Ratingen
Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung,
Verwaltungsgebäude Stadionring 17; 2. Etage
40878 Ratingen

während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.

Daneben erfolgt die Auslegung auch auf der Internetseite des FBA.

Weitere Verfahrensschritte

Die eingehenden Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden vom FBA an die DEGES zur Gegenäußerung übermittelt. Auch ein Erörterungstermin kann bei Bedarf durchgeführt werden. Nach rechtlicher Würdigung der Argumente beider Seiten kann das FBA die DEGES zu Änderungen oder Ergänzung der Unterlagen oder auch der Planungen auffordern, dann wird eine sogenannte Tektur angefertigt und erneut angehört. Wenn das FBA letztlich keine Hürden mehr sieht, kann das Baurecht durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Der Beschluss enthält u. a. Abwägungen und Entscheidungen zu allen im Anhörungsverfahren vorgebrachten widerstreitenden Argumenten und wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.