Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III beantragen

Für die schleppende Auszahlung der Gelder wurde das Bundeswirtschaftsministerium in den vergangenen Wochen oftmals kritisiert – der Unmut war überall greifbar, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Peter Beyer. Er ist froh, dass es nun “Licht am Ende des Tunnels gibt”.

“Wenn wir Erfolg haben wollen, das Virus und seine bedrohlichen Mutanten zu bekämpfen, brauchen wir die volle Akzeptanz der Bevölkerung”, so Beyer, der in den vergangen Wochen unzählige Telefonate mit Unternehmern seines Wahlkreises geführt hat, die um ihre Existenz auf Grund der Corona-Schließungen bangen. Er verstehe, dass Unternehmer, die täglich um ihr Überleben kämpften, Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung übten, vor allem was die Bearbeitungszeit der Bewilligung von Hilfsgeldern anginge. Schnelle Hilfe sei das Mittel zum Durchhalten.

Seit Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr seien bereits 80 Milliarden Euro an Hilfsgeldern bewilligt und ausgezahlt worden: Kredite und Schnellkredite, Bürgschaften, Zuschüsse zu Kosten und Fixkosten, bis hin zur Erstattung von Umsatzausfällen in besonders betroffenen Branchen wie beispielsweise der Gastronomie. Beyer begrüßt, dass der Bund nun eigens eine digitale Plattform eingerichtet habe, damit die Abläufe beschleunigt würden.

“Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist jetzt freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten”, lautet die lang ersehnte Nachricht aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Diese müssten nicht zurückgezahlt werden, heißt es weiter. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starteten ab dem 15. Februar 2021.

Als Fixkosten werden unter anderem Pachten, Mietzahlungen, Leasingraten sowie Kosten für Strom, Wasser und Heizung anerkannt. „Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.“ Einzelhändler könnten zudem Saisonware, die sie wegen der Einschränkungen nicht verkauft bekommen, absetzen.

INFO: Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.