Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember (fortgesetzt am 17. Dezember) 2024 mit einer Reihe von Punkten befasst, die sich auf das gesellschaftliche Leben in Ratingen spürbar auswirken werden – von der geplanten Tiefgarage an der Wallstraße über die Grundsteuerhebesätze bis hin zum Kulturprogramm des nächsten Jahres. Die folgende Zusammenfassung liefert eine Auswahl wichtiger Entscheidungen mit kurzen Erläuterungen.
Beschluss gegen Tiefgaragenbau vom 26. November bestätigt
Nachdem der Rat der Stadt am 26. November 2024 beschlossen hatte, den vor zwei Jahren beschlossenen Bau einer städtischen Tiefgarage an der Wallstraße zu stoppen, musste sich das oberste Entscheidungsgremium der Stadt am 11. Dezember erneut mit dem Thema befassen. Denn Bürgermeister Klaus Pesch hatte Widerspruch gegen den Ratsbeschluss vom 26. November nach §54, Abs. 1 GO NRW eingelegt. Nach der festen Überzeugung des Bürgermeisters ist dieser Beschluss in hohem Maße dazu geeignet, der Stadt Ratingen massiv zu schaden. Für einen solchen Fall steht dem Bürgermeister gemäß Paragraf 54 der Gemeindeordnung NRW das Recht zu, binnen einer Frist von drei Tagen formell Widerspruch einzulegen. In der dafür anberaumten Sitzung am 11. Dezember bestätigte der Rat seinen Beschluss vom 26. November, fasste jedoch auch einen Zusatzbeschluss, der dem Bürgermeister die Möglichkeit einräumt, einen privaten Investor für die Tiefgarage zu finden. Da der erneute Beschluss aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags aus dem Rat ohne Aussprache gefasst wurde, kündigte Bürgermeister Pesch die rechtliche Prüfung an, ob der Beschluss beanstandet werden muss.
Notdienstpraxen bleiben bis mindestens 30. September 2025 geöffnet
Erster Beigeordneter Patrick Anders informierte den Rat über den aktuellen Stand bei den Bemühungen um den Erhalt der Ratinger Notdienstpraxen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hatte ganz aktuell informiert, dass die Notdienstpraxen an der Mülheimer Straße 37 mindestens bis zum 30. September 2025 in Betrieb bleiben. Bis dahin führt die KV Nordrhein eine zahlen- und datenbasierte Standortanalyse durch, aus der hervorgehen wird, ob die Notdienstpraxen auch über den 30. September 2025 hinaus Bestand haben können. Mitentscheidend für das Ergebnis dürfte auch sein, ob die Besucherzahlen den weiteren Betrieb der Notdienstpraxen rechtfertigen.
Ratingen führt gesplittete Grundsteuerhebesätze ein
Die Stadt Ratingen führt ab 1. Januar 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze für Wohn- bzw. Gewerbegrundstücke ein. Durch diesen Schritt sollen die Bürgerinnen und Bürger bei den Wohnkosten entlastet werden. Wäre die vom Gesetzgeber vorgegebene Grundsteuerreform ab 2025 mit einem einheitlichen Hebesatz umgesetzt worden, hätte das in Ratingen zu einer spürbaren Mehrbelastung der Wohneigentümer und Mieter geführt. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B betragen 450 Prozent für Wohngrundstücke und 710 Prozent für Nichtwohngrundstücke.
Haushalt stabil, aber auch mit Risiken behaftet
Einen neuen Haushalt musste der Rat nicht beschließen, denn er hatte im Vorjahr einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 verabschiedet. Gleichwohl standen die städtischen Finanzen auf der Tagesordnung der Ratssitzung, denn zum einen mussten einige Zahlen der Finanzplanung aktualisiert werden, zum zweiten legte der Kämmerer auch den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 vor.
Insgesamt zeigt sich nach einem ungewöhnlich sprunghaften Verlauf inzwischen eine relativ stabile Situation. Nachdem es noch vor drei Monaten so ausgesehen hatte, als werde man das angesetzte Einnahmesoll bei der Gewerbesteuer deutlich verfehlen, zeichnet sich inzwischen aufgrund von überraschend hohen Nachzahlungen eine Punktlandung für 2024 ab. Für das Jahr 2023 verzeichnete der Kämmerer sogar ein Plus in zweistelliger Millionenhöhe bei der Gewerbesteuer, über welches er vor einem Jahr bereits informierte. Dadurch kann das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich mit einem Überschuss von insgesamt 14 Millionen Euro abschließen.
Dieser positiven Entwicklung stehen große finanzielle Risiken für die nächsten Jahre gegenüber, die vor allem daraus resultieren, dass die Stadt Ratingen aufgrund verschiedener Faktoren voraussichtlich eine wesentlich höhere Kreisumlage als bisher zahlen muss.
Müll-Gebühren steigen minimal
Die Stadt Ratingen zeichnet sich seit vielen Jahren dadurch aus, dass sie im interkommunalen Vergleich niedrige Gebühren für die Müllabfuhr, die Straßenreinigung und die Abwasserbeseitigung erhebt. Das bleibt auch 2025 so, wenn auch die Gebühren für die Müllabfuhr und die Schmutzwasserbeseitigung leicht erhöht werden müssen. Die Gebühren für die Niederschlagwasserbeseitigung sinken leicht, bei der Straßenreinigung ändert sich nichts. Unter dem Strich fallen für einen Vier-Personen-Modellhaushalt im Einfamilienhaus rund 37 Euro mehr pro Jahr an.
Berufskolleg soll erweitert werden
Der Rat erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft, den Kreis Mettmann bei der Erweiterung des Adam-Josef-Cüppers-Berufskollegs zu unterstützen. Der Gebäudekomplex an der Minoritenstraße ist schon länger zu klein, bislang hat das Berufskolleg zusätzliche Räumlichkeiten im Schulzentrum Lintorf angemietet. Ab Sommer 2026 benötigt die Stadt Ratingen diese Räume aber für ihre eigenen Schulen. Zunächst wird der Kreis als Träger des Berufskollegs eine Interimslösung mit Modulgebäuden schaffen, als langfristige Lösung ist ein Neubau auf dem Schulgelände an der Minoritenstraße angedacht. In dem Komplex gibt es einen abgängigen Gebäudeteil, der abgerissen werden könnte, so dass dort Platz für einen Neubau entsteht. Diese Lösung soll jetzt näher untersucht werden.
Außergewöhnliches Ausstellungsjahr 2026
Der Rat hat der Ausstellungsplanung des Museums Ratingen für das Jahr 2026 zugestimmt.2026 ist ein besonderes Ausstellungsjahr, denn es ist geprägt von zwei herausragenden Jubiläen, die beide eine zentrale Rolle im Museum spielen werden. Zum einen wird das Museum selbst 100 Jahre alt, was mit zwei Ausstellungen aufgegriffen wird. Die erste setzt sich in besonderer Weise mit der Kunstsammlung des Hauses auseinander, die zweite mit der Architektur des Museums. Und natürlich wird es im Laufe des Jahres auch eine besondere Ausstellung aus Anlass des 750-jährigen Stadtjubiläums geben.
Kulturprogramm 2025/2026 beschlossen
Das abschließend beschlossene Kulturprogramm für die Jahre 2025/2026 sieht wieder Veranstaltungen im Stadttheater vor, das zurzeit kernsaniert wird. Spätestens ab 2026 steht das Haus wieder zur Verfügung. Die Stadt nutzt die schrittweise Rückkehr zur Normalität für eine moderate Reform ihres Abo-Programms. So werden die bisherigen Theater-Ring-Abos I und II in einem neuen Abo „Zeitlos: Klassik & Jetzt“ zusammengefasst. Das Abo „Komödie: Spaß & Unterhaltung“ (ehemals Ring III) bietet wie gehabt leichtere Unterhaltung, etwa heitere Schauspielstücke, musikalische Programme oder Show-Elemente. Konzerte finden im Ferdinand-Trimborn-Saal statt, die erfolgreiche Reihe Peter Baumgärtners Sunday Jazz im Medienzentrum wird fortgesetzt, und im Freizeithaus West wird ein neues Veranstaltungsformat mit Kindertheater, Blues-Abenden und einer Comedy-Start-up-Show für junge Talente etabliert.
Dorfentwicklungsprogramm Eggerscheidt beschlossen
Das Dorfentwicklungskonzept Eggerscheidt, das in den letzten zwei Jahren unter reger Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet wurde, ist nun vom Rat beschlossen worden. Das Konzept zeigt Möglichkeiten zur Stärkung des Ortsbildes, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, zur klimaangepassten Planung sowie zur Stärkung des gemeinschaftlichen Dorflebens auf. Detaillierte Informationen dazu gibt es im Ratsinformationssystem https://ratsinfo.ratingen.de.
Stadtverwaltung beantragt Städtebaufördermittel
Der Rat beauftragte die Verwaltung, den Jahresantrag 2025 zur Beantragung von Städtebaufördermitteln im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (INTEK) für die Ratinger Innenstadt zu stellen. Teil des Antrags sind die Umgestaltung der Wallstraße, der Mehrgenerationenpark, die Umgestaltung des Eingangsbereichs am Freizeitpark Blauer See sowie die Fortsetzung der Programme zur Stärkung der City (zum Beispiel City-Management, Quartiersmanagement und Verfügungsfonds)
B-Plan Kaiserswerther Straße/Am Roten Kreuz beschlossen
Der Bebauungsplan für das Grundstück im Bereich Kaiserswerther Straße/Am Roten Kreuz ist als Satzung beschlossen worden. Sobald die Bezirksregierung der Flächennutzungsplanänderung zugestimmt hat, können im südlichen Bereich der Fläche, also entlang der Kaiserswerther Straße, nun zwei mehrgeschossige Bürogebäude mit gestaffelten Höhen errichtet werden. Der nördliche Bereich gehört zum Überschwemmungsgebiet der Anger und muss frei von Bebauung bleiben. Er soll teilweise wieder aufgeforstet werden.
Für Wiese an der Kaiserswerther Straße wird Bebauungsplan aufgestellt
Die größere Wiese zwischen der Wohnbebauung nördlich der Kaiserswerther Straße in Tiefenbroich soll in Zukunft auch bebaut werden können. Den Weg dazu soll ein neuer Bebauungsplan (T436 „Grüner Weg / Forsthof“) ebnen, dessen Einleitung der Rat jetzt beschlossen hat. Eine Wohnbebauung war an dieser Stelle über viele Jahre nicht möglich gewesen, weil die Fläche früher in der Fluglärmschutzzone lag. Durch die Inbetriebnahme der Parallelbahn am Flughafen hat sich der Flugverkehr jedoch tendenziell nach Norden verlagert, so dass auch die Schutzzonen neu definiert wurden – mit der Folge, dass diese Fläche herausfiel. Geplant sind Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Energieberatung
Der Rat möchte, dass die Verbraucherzentrale NRW bis 2030 ihre bewährte Energieberatung in Ratingen anbieten kann, und fasste einen entsprechenden Beschluss zur Vertragsverlängerung. Diese steht aber noch unter dem Vorbehalt, dass auch der Kreis Mettmann zustimmen muss, da dieser einen Teil der Kosten trägt.