Zinsen für Ratinger Gebührenhaushalte auf Senkung prüfen

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen möchten von der Stadt Ratingen wissen, ob die Zinsen für die Ratinger Gebührenhaushalte gesenkt werden können.
Zwar gehören die Ratinger Gebühren seit Jahren zu den niedrigsten in NRW, wie verschiedene Vergleiche immer wieder zeigen, und die kalkulatorischen Zinsen machen nur einen sehr geringen Teil der Gebühren aus.

Dennoch muss der Zinssatz für die städtischen Gebührenhaushalte wie Abwasser- und Müllentsorgung, Straßenreinigung, Rettungsdienst und Bestattungswesen regelmäßig überprüft werden. Dies ist zuletzt auf Initiative der CDU-Fraktion im Jahr 2017 passiert. Daraufhin wurde der sogenannte kalkulatorische Zinssatz von 6 auf 5 Prozent angepasst.

Nach Rückzahlungen von Altkrediten, der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank und den Investitionen, die die Stadt Ratingen in den Gebührenhaushalten aufgenommen hat, wollen die beiden Fraktionen nun diese erneute Prüfung initiieren.

Die Stadt Ratingen soll daher in einer Vorlage den aktuellen Kreditportfolio und das Eigenkapital in den Gebührenhaushalten darstellen.

In der Vorlage soll es weiterhin um Minimum und Maximum für den kalkulatorischen Rechnungszins in den Gebührenhaushalten ab 2022 gehen. So kann ein bürgerfreundlicher kalkulatorischer Gebührenzinssatz ab Anfang 2022 abgeleitet werden, der auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt.