Starke Gehölzrückschnitte nur noch bis Ende Februar
KREIS METTMANN. Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von Anfang März bis Ende September insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind. In diesem Zusammenhang macht die untere […]