Widerspruch gegen Ratsbeschluss zur Tiefgarage
Ratingen. Es ist nach § 54 Gemeindeordnung das gute Recht des Bürgermeisters, einem Ratsbeschluss zu widersprechen, wenn dieser nach seiner Meinung geeignet wäre, dem Wohl der Stadt Ratingen zu schaden. Es ist aber aus Sicht […]
