CDU-Fraktion bringt Vorgaben für Voisweg-Bebauung ein

Der Bezirksausschuss Ratingen-Mitte beschloss in seiner Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für 34 Wohnungen am Voisweg. Vorausgegangen war eine Präsentation des Architekten Rübsamen, der ein durchaus in die Natur eingepasstes Projekt mit 34 Wohnungen erläuterte. Auch ein Anwohnervertreter kam zu Wort, der das Projekt als zu massiv für die enge Straße beurteilte. Letztlich fordert er eine deutliche Reduzierung.

Während die Grünen den Aufstellungsbeschluss grundsätzlich ablehnten, betonten die übrigen Fraktionen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen dringend benötigt würde. Deshalb sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ist der erste von drei Prozessschritten, bevor Baurecht entsteht. Mit dem zweiten Schritt, der sogenannten Offenlegung, ist auch eine umfangreiche institutionalisierte Bürgerbeteiligung verbunden. Baudezernent Jochen Kral wies darauf hin, dass man die Anwohner zusätzlich bereits vorab über das Vorhaben informiert habe.

Allein die CDU-Fraktion hatte kurzfristig inhaltliche Vorgaben für das noch am Anfang stehende Verfahren schriftlich formuliert. Schließlich sollen schon zu diesem frühen Zeitpunkt Investoren und Anwohner klare Zielvorgaben im weiteren Verfahren aufgezeigt werden: Im Vorfeld hatte Ratsmitglied Mechthild Stock Gespräche mit Anwohnern und Verwaltung vor Ort geführt. Die CDU will die Bebauungshöhe mit Rücksicht auf die Nachbarbebauung auf 3 Geschosse zu begrenzen.

„Wir möchten auch, dass jede Wohneinheit wie am Felderhof und anderen Wohngebieten zwei PKW-Stellplätze und zwei Fahrradstellplätze für die recht großen Wohnungen und angemessene Besucherparkplätze geschaffen werden“, so erläuterte CDU-Sprecher Gerold Fahr und verwies auf fehlenden Platz im Voisweg. Das sah auch BU-Sprecher Rainer Vogt so. Außerdem fordert die CDU eine Ertüchtigung der Straße für den Begegnungsverkehr und einen geschützten Gehweg zu Lasten des Baugrundstücks, die aber für die Tiefgarage unterbaut werden darf. Hintergrund ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, die auch von den Anwohnern eingefordert wurde.

Der vom Investor vorgeschlagene Straßensperrung wurde zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt . Dabei müssten auch Belange der Bewohner umliegender Straßen berücksichtigt werden.

Diese und weitere Anregungen sollen bei den nun beginnenden konkreten Planungen berücksichtigt werden.

Nun muss der Investor Umwelt- und Verkehrsgutachten vorlegen. Die Bürger sind nun wieder bei der Offenlegung gefragt.