Schiedsamt zu besetzen

Ratingen. Das Schiedsamt im Ratinger Schiedsamtsbezirk I (Mitte, Schwarzbach begrenzt durch die Westbahn) ist neu zu besetzen. Interessierte Personen können sich beim Bürger- und Rechtsamt der Stadt Ratingen melden. Die Schiedsperson wird für eine fünfjährige Amtsperiode vom Rat der Stadt Ratingen gewählt. Ihre Aufgabe umfasst die Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz NRW.

Die Schiedsperson wirkt damit auf die außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie bei Privatklagedelikten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, da ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt), hin.

Bewerben kann sich jeder, der das 30. Lebensjahr vollendet hat; die Bewerberin/der Bewerber sollte jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bewerberin /der Bewerber sollte im Schiedsamtsbezirk wohnen und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Neben Geschick in der Verhandlungsführung sollten Bewerberinnen und Bewerber auch über Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsvermögen verfügen. Die für das Schiedsamt erforderlichen Schulungen erhalten Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V.(BDS).

Haben Sie Interesse? Bewerbungen werden bis zum 30.09.2020 an das Bürger- und Rechtsamt der Stadt Ratingen, Postfach 10 17 40 in 40837 Ratingen erbeten. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf. Für Rückfragen steht das Rechtsamt (02102 550-3003 und 550-3005) zur Verfügung.

Informationen zum Schiedsamt sind auch im Internet unter www.BDS-Duessseldorf.de und www.schiedsamt.de verfügbar.